Abgefahren Fahren Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss

Mit Ihrer Anmeldung bietet der Teilnehmer den Abschluss eines Tour/Trainingvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich per Post oder elektronisch per E-Mail erfolgen. Grundlage dieses Angebotes sind die jeweilige Ausschreibung und die jeweilige Tour/Trainingsbeschreibung in der bei Anmeldung gültigen Form. Bei Gruppenanmeldungen sind Namen und Kontaktdaten für jede Person einzeln anzugeben. Mit der Anmeldung erkennen Sie die AGB als Bestandteil des Vertrages an. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie postalisch oder per E-Mail eine Rechnung, die zugleich als Buchungsbestätigung gilt. Der Vertrag kommt erst durch die Buchungsbestätigung zustande. Mit Zugang der Buchungsbestätigung gelten der in der Rechnung genannte Preis sowie die dort aufgeführten Leistungen von Abgefahren Fahren als vereinbart.

Zahlungsbedingungen

Die Höhe der zu entrichtenden Zahlung ergibt sich aus der Rechnung. Mit Erhalt der Rechnung wird der vereinbarte Preis sofort fällig. Die Teilnehmer verpflichtet sich, den Betrag an die in der Rechnung genannte Kontoverbindung zu überweisen. Die vereinbarte Summe ist bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Tour/Trainingsbeginn ohne Abzüge zu überweisen. Hierbei ist nicht das Datum der Überweisung, sondern das des Zahlungseingangs maßgeblich. Für spontane Buchungen wird Barzahlung vor Tour/Trainingsbeginn vereinbart.

Pflichten der Teilnehmer

Mit seiner Unterschrift bestätigt der Teilnehmer seine Volljährigkeit. Weiter erklärt er, dass sein Gesundheits- und Fitnesszustand ausreichend ist, um den speziellen, in der Tour/Trainingsbeschreibung näher benannten Voraussetzungen zu genügen. Der Teilnehmer verpflichtet sich dazu, die, der Tour/Trainingsbeschreibung zu entnehmende, notwendige Ausrüstung mitzubringen. Sollte ein Teilnehmer eine oder mehrere dieser Voraussetzungen nicht erfüllen oder sich und andere auf sonstige Weise erkennbar gefährden, ist Abgefahren Fahren jederzeit berechtigt, sie von der Tour/Training auszuschließen.
Ein Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Entgelts besteht in diesem Falle nicht.

Pflichten von Abgefahren Fahren

Die genaue Leistungspflicht von Abgefahren Fahren ergibt sich aus der jeweiligen Tour/Trainingsbeschreibung. Diese stellt den geplanten Inhalt und Verlauf der Tour/Training dar, ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren. Geringfügige Änderungen aus witterungsbedingten oder organisatorischen Gründen sind jederzeit möglich. Aufgrund von Gefahren durch markantem Wetter unter- oder abgebrochene Tour/Training gelten als durchgeführt und gewähren keinen Anspruch auf ganze oder teilweise Rückzahlung des gezahlten Entgelts.

Rücktritt durch Teilnehmer

Der Teilnehmer kann jederzeit vom vereinbarten Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich per Post oder per E-Mail erklärt werden. Mündlich oder fernmündlich abgegebene Rücktrittserklärungen gelten als nicht abgegeben.
Anmeldeschluss ist ein Monat vor dem Tourtermin.
Bis einen Monat vor Tour/Trainingsbeginn bleibt der Rücktritt unentgeltlich.
Wegen anschließend beginnender Aufwendungen durch Abgefahren Fahren verpflichtet sich der Teilnehmer bei Rücktritt ab dem 30. Tag vor Tour/Trainingsbeginn, einen anteiligen Betrag an Abgefahren Fahren zu entrichten. Es gilt die folgende Staffelung:

Frist Anteil
Bis zum 30 Tag vor Beginn der Tour/Training 20 % des vereinbarten Preises
Bis zum 15 Tag vor Beginn der Tour/Training 40 % des vereinbarten Preises
Bis zum 10 Tag vor Beginn der Tour/Training 60 % des vereinbarten Preises
Bis zum 1 Tag vor Beginn der Tour/Training 100 % des vereinbarten Preises
Sollte der Preis zu diesem Zeitpunkt bereits entrichtet sein, reduziert sich der Rückzahlungsanspruch entsprechend.
Maßgeblich für die Berechnung ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung. Falls ein Teilnehmer die Tour/Training vorzeitig verlässt, z.B. aufgrund einer Verletzung, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Entgelts. Die Tour/Training wird grundsätzlich nur mit der in der Tour/Trainingsbeschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl durchgeführt. Als Teilnehmer in diesen Sinne gilt, wer nach erfolgreichem Vertragsabschluss mit Abgefahren Fahren das fällige Entgelt überwiesen hat. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist Abgefahren Fahren berechtigt, bis einschließlich des 5. Tages vor Tour/Trainingsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Grundsätzlich finden die Touren/Trainings bei jedem Wetter statt. Ausnahmen sind Gewitter und starke Regenfälle. In diesen Fällen, ist Abgefahren Fahren berechtigt bis Ablauf der vierten Stunde vor Tour/Trainingsbeginn von der Tour/Training zurückzutreten. Weiterhin besteht ein Rücktrittsrecht von Abgefahren Fahren im Falle höherer Gewalt. In Falle eines Rücktritts durch Abgefahren Fahren vor Tour/Trainingsbeginn wird die Teilnehmer unverzüglich durch Rücktrittserklärung in schriftlicher Form oder per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Außerdem wird in diesem Fall das gezahlte Entgelt unverzüglich rückerstattet. Weitere Ansprüche gegen Abgefahren Fahren bestehen nicht.

Rücktritt durch Veranstalter

Ausgeschriebene Veranstaltungen können nur durchgeführt werden, wenn eine Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen erreicht wird. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so sind wir berechtigt, bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Ohne Frist können wir zurücktreten, wenn ein Guide oder Führer, der nicht ersetzbar ist, kurzfristig erkrankt. Sie erhalten sodann die eingezahlte Gebühr in voller Höhe zurück und wir unterbreiten Ihnen Alternativangebote zu Sonderkonditionen.

GPS Daten

Zur privaten Nutzung ist es gestattet GPS Daten der Touren von Abgefahren Fahren aufzuzeichnen, dies ist dem jeweiligen Tourguide bei Tourstart anzumelden. Eine Weitergabe dieser aufgezeichneten oder von Abgefahren Fahren bereitgestellten GPS Tracks an Dritte ist untersagt. Ebenso ist es untersagt diese Daten auf Online Portalen wie gpsies.com, gps-info.com, Strava, Komoot, oder ähnlichen Portalen hochzuladen und öffentlich freizugeben.
Die Touren von Abgefahren Fahren und die aufgezeichneten GPS Tracks unterliegen dem Urheberrecht.

Haftungsausschluss

Die von uns durchgeführten Mountainbike-Touren/Fahrtechnik Kurse aus Unserem Angebot werden individuell auf die Gruppe zugeschnitten.

Es ist jedoch eine Grundkondition und eine gewisse Übung mit dem Umgang der Ausrüstung erforderlich. Grundsätzlich wird der Einsatz eines Mountainbikes mit Federgabel empfohlen.

Schadensersatzansprüche – egal aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen.

Die Teilnahme an den Touren/Kursen ist freiwillig. Die Teilnehmer sind sich darüber im Klaren, dass die Touren und Kurse mit gewissen Risiken und Gefahren verbunden sind und nehmen diese Risiken und Gefahren bewusst und mit vollem Einverständnis in Kauf.
Der Veranstalter lehnt grundsätzlich jegliche Haftung für körperliche und geistige Schäden, sowie für Verschmutzung oder Beschädigung von Kleidung etc. ab. Wir empfehlen den Abschluss einer Unfallversicherung.

Die Teilnehmer verpflichten sich jederzeit so zu verhalten, dass sie sich und andere Teilnehmer nicht gefährden. Insbesondere gehören hierzu ein ausreichender Sicherheitsabstand und eine den Weg- und Sichtverhältnissen, sowie dem persönlichen Können angepasste Geschwindigkeit und Fahrweise.

Die Teilnehmer haben ihre konditionellen und technischen Fähigkeiten selbst einzuschätzen und ihre Verhaltensweise daran auszurichten. Sie müssen selbst beurteilen, ob sie einen Wegabschnitt/Hang/Passage sicher und ohne sich oder andere zu gefährden bewältigen können.
Im Zweifelsfall ist ein Wegabschnitt/Hang/Passage vorher zu besichtigen und/oder das Sportgerät den Wegabschnitt/Hang/Passage zu schieben, zu tragen oder nicht zu klettern.

An den Kursen/Touren/Reisen kann nur teilnehmen, wer voll fahrtüchtig ist. Jede Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit, insbesondere durch Alkohol, Medikamente oder Drogen, führt zum Ausschluss vom Event.

Die Teilnehmer sind sich darüber bewusst und nehmen es in Kauf, dass es zu Stürzen und daraus resultierenden Sach-, Personen oder Vermögensschäden kommen kann. Auf öffentlichen Straßen und Wegen ist die Straßenverkehrsordnung in eigener Verantwortung einzuhalten. Für Schäden die der Teilnehmer sich selbst oder anderen zufügt, ist er selbst verantwortlich. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Ein gewisses Restrisiko lässt sich auch bei umsichtiger Betreuung durch den Guide oder Führer nicht ausschließen, dies muss sich jeder Teilnehmer bewusst sein. Für Schäden oder Verlust von Ausrüstung oder Zubehör während der Tour oder beim Sport übernehmen wir keine Haftung. Bei allen Touren besteht Helmpflicht! Ein Helmverleih kann aus organisatorischen Gründen nicht stattfinden. Für Fragen betreffend Länge und Schwierigkeit, Ablauf und Teilnehmerzahl der Tour stehen wir jederzeit zur Verfügung!


Gewährleistung

Sollte eine der Tour/Training trotz aller Bemühungen doch einmal einen Mangel aufweisen, hat die Mangelanzeige unverzüglich nach Kenntnis des Mangels zu erfolgen. Bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ist der Teilnehmer zur Mitwirkung verpflichtet, um eventuelle Schäden zu vermeiden beziehungsweise gering zu halten. Bezüglich der Mangelanzeige, Mangelbeseitigung sowie Wert- und Schadensersatzleistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Datenschutz

Abgefahren Fahren ist verpflichtet, sämtliche persönlichen Daten vertraulich zu behandeln. Durch Vertragsschluss erklärt sich der Teilnehmer mit der Weitergabe seines Namens und seiner Handynummer an die weiteren Teilnehmer der jeweiligen Tour/Training einverstanden. Die so erstellte Telefonliste erhält jeder Teilnehmer zu Beginn der Tour/Training. Sie ist für Notfälle gedacht und dient somit dem Schutz der einzelnen Teilnehmer. Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis, dass Foto- und Videoaufnahmen, die bei der Tour/Training entstehen, zu Werbezwecken von Abgefahren Fahren genutzt werden. Im Gegenzug verpflichtet sich Abgefahren Fahren zur sorgfältige Auswahl von Bild- und Tonmaterial, um unzumutbare Eingriffe in die Privatsphäre der Teilnehmer zu verhindern.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder später werden, bleibt die Wirksamkeit der weiteren AGB im Übrigen unberührt.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist 63785 Obernburg